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Europäisches Erasmus-Projekt Netzwerk Inklusionsberatung - 1. Teil Projektbeschreibung
Von Andree Literski
Inklusionsberatung für Kommunen
Wie kann Inklusion in Europa lokal gefördert werden? Für die Region Fulda hat antonius auf diese Frage in den letzten 120 Jahren viele gute Antworten geben können.
Im März 2022 ist die antonius Inklusionsberatung für Kommunen mit ihrem ersten europäischen Projekt gestartet, um mit insgesamt drei Partner*innen Erfahrungen über den Aufbau von Inklusionsnetzwerken in Europa auszutauschen.
Programm: Erasmus+
Leitaktion: Partnerschaften für die Zusammenarbeit und den Austausch von Praktiken
Art der Aktion: Kleinere Partnerschaften in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Aufruf: 2021
Runde: Antragsrunde 2
Projektname: Netzwerk Inklusionsberatung
Projektpartner:
- Bürgerstiftung antonius : gemeinsam Mensch (Leadpartner), Fulda
- Netz - Medien und Gesellschaft e.V. (als Träger der 47 Kulturrouten des Europarates), Erfurt
- Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung (FAB), Graz
Projektziele:
Ziel unseres kleinen Kooperationsnetzwerkes ist es, die aktuelle Ausgangssituation in Europa zu analysieren und Möglichkeiten für ein beständiges Netzwerk zu eruieren. Dabei geht es uns vor allem um die aktuellen Methoden in der Inklusionsberatung für alle wesentlichen im allgemeinen Arbeitsmarkt.
Konkret:
- Förderung von Gleichheit und Nichtdiskriminierung
- Nutzen der Partnervielfalt, vor allem im europäischen Rahmen entlang der Kulturrouten
- Austausch, Status quo von Inklusions-Entwicklungen
- Vernetzung
Zielgruppe:
- Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen Schwierigkeiten beim Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben
- Beratungseinrichtungen
- Berufsbildungsorganisationen (landesweit)
- Kommunen
- Träger der Eingliederungshilfe
Projektlaufzeit: 18 Monate (01.03.2022 bis 31.08.2023)
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.