antonius Schulbegleitung
Unsere Tätigkeit
Als Schulbegleiter von jungen Menschen im Sinne einer Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ ist es unser Ziel, dass anspruchsberechtigte Schüler am Regelunterricht teilhaben können.
Unsere Begleitung soll hierfür die notwendige Unterstützung liefern. Wir begreifen uns dabei als soziale Coaches, die den jungen Menschen dabei helfen allgemeine Kommunikationsregeln anzuwenden, ihre Umwelt besser zu verstehen, soziale Kompetenzen aufzubauen und folglich sicherer im schulischen Umfeld agieren zu können.
Schulbegleitung ist Beziehungsarbeit
Auf Basis einer wertschätzenden Grundhaltung möchten wir eine verlässliche und vertrauensvolle Beziehung zu den jungen Menschen eingehen. Daher begegnen wir ihnen und ihren individuellen Bedürfnissen mit Offenheit, Verständnis und Empathie. Gleichermaßen vermitteln wir Schutz, Sicherheit und Orientierung im Lernort Schule.
Getreu dem Motto „Jeder ist anders“ glauben wir, dass jeder junge Mensch über besondere Fähigkeiten und Ressourcen verfügt, die er in die Klassengemeinschaft einbringen kann. Unser Auftrag ist es, den jungen Menschen bei den Herausforderungen ihres schulischen Alltages zur Seite zu stehen, sowie in der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschüler zu vermitteln.
Keine Arbeitsstelle wie jede andere
Unsere Schulbegleiter sind in den Landkreisen Fulda und Hersfeld-Rotenburg im Einsatz. Eine Besonderheit der antonius Schulbegleitung sind die Arbeitsverträge. Diese sind immer regelhaft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres befristet. Nicht zuletzt, um einen eventuellen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gewährleisten, sollte die begleitete Maßnahme auslaufen.
Weitere mögliche Aufgaben der Schulbegleiter sind die Unterstützung der Schüler:
- im Bereich der sozialen Kompetenzen bei Konfliktsituationen (Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten) und der Entwicklung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
- im Schulalltag bei der Bewältigung von Arbeitsaufträgen (Verdeutlichung von Arbeitsanweisungen, zeitliche Strukturierung, Organisation des Arbeitsplatzes und Schulranzens, Strukturierung von Arbeitsblättern), und dem Einsatz von individuellen Hilfsmitteln zur Bearbeitung der Lernaufträge
Zudem ergeben sich in der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, der Schule, dem Kostenträger und den kooperierenden Einrichtungen u. a. folgende weitere Aufgaben:
- Vorbereitung und Teilnahem an Hilfeplangesprächen, Erstellung von Entwicklungsberichten, Zielerreichungsplänen und Hilfeplanzielbögen, sowie deren Umsetzung
- Austausch mit allen Fallbeteiligten (im Besonderen mit Lehrkräften und Erziehungsberechtigten)